Verfahren zur Projektauswahl
Die EU-Vorgaben lassen den ländlichen Akteuren Freiraum zur Umsetzung ihrer Entwicklungsstrategien und Vorhaben. Damit ist aber auch die Verantwortung der LAG für ein transparentes Auswahlverfahren verbunden. Die LAG hat sich daher ein offenes und nachvollziehbares System der Projektbewertung gegeben. Durch die Information der Öffentlichkeit vor und nach der Projektauswahl und die Dokumentation des Auswahlprozesses wird maximale Transparenz hergestellt.
Die Projektidee wird auf Initiative des Vorhabenträgers bei einem Projektwunschtermin vor Ort oder in der LEADER-Geschäftsstelle in Montabaur mit dem LAG-Management besprochen. In dieser ersten Besprechung wird geklärt, ob der Projektansatz der LILE entspricht, welche Anpassungen ggfs. erforderlich sind oder ob das Vorhaben ggfs. einem anderen Förderprogramm zuzuordnen ist. Die erste Beratung beinhaltet insbesondere Hinweise auf zu beachtende Kriterien, erforderliche Auflagen etc.
Der Vorhabenträger formuliert anschließend eine Projektskizze, wobei insbesondere auf folgende Fragen einzugehen ist:
- Welche Aktivitäten sind geplant?
- Was soll mit dem Projekt bewirkt werden?
- Welche Ziele der LILE werden konkret verfolgt?
- Welchem(n) Handlungsfeld(ern) ist das Vorhaben zuzuordnen?
- Wirtschaftlichkeit, ökologische, ökonomische und soziale Nachhaltigkeit
- Vernetzung, Innovation, Nutzen für die Region
Die LAG-Geschäftsführung bittet das Bewertungsteam der LAG um eine erste Einstufung des Vorhabens auf Basis der Projektskizze und ggfs. weiterer Erläuterungen der Geschäftsstelle und Unterlagen des Vorhabenträgers (siehe Projektbewertungsbogen). Bei Bedarf wird dabei die fachliche Beratung durch die jeweiligen Fachzirkel der LAG hinzugezogen. Die Mitglieder des Projektbewertungsteams geben ihre Bewertung unabhängig voneinander ab. Es wird anschließend der Mittelwert berechnet und als Vorbewertung angenommen. Dabei wird mathematisch auf- bzw. abgerundet. Der Vorhabenträger wird über die Punktzahl der Vorbewertung informiert.
Ist das Vorhaben nach eigenen Kriterien und eigenem Punktesystem förderfähig, klärt die LAG-Geschäftsführung auf Basis der Projektskizze mit der Bewilligungsstelle (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Trier), ob das Vorhaben auch von deren Seite als förderfähig anerkannt wird. Das Ergebnis wird dem Vorhabenträger mitgeteilt. Bei positiver Antwort kann das Vorhaben im Sinne der LILE entwickelt werden. Bei negativer Entscheidung kann der Vorhabenträger nachbessern oder Einspruch bei der LAG gegen die Auswahlentscheidung erheben, einen Projektantrag ausformulieren, in der LAG für das Vorhaben werben und es dort zur Abstimmung bringen. Ablehnungen werden schriftlich begründet.
Der Vorhabenträger kann die Beratungsleistung des LAG-Managements zur weiteren Entwicklung und Anpassung an die Ziele der LILE nutzen und so seine Chancen auf Förderung im Wettbewerb mit anderen Vorhaben erhöhen. Dabei werden die Ressourcen (Personen, Kosten, Investitionen) möglichst detailliert geplant, Meilensteine festgelegt und mögliche Auswirkungen des Projektes beschrieben. Gleichzeitig werden Kooperationsansätze erwogen, Synergiepotenziale zur Umsetzung des Projektes gehoben und daraus das Vorgehen in Form von Projektaktivitäten beschrieben.
Ein wichtiger Punkt ist die Darstellung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses und der Möglichkeiten zur Finanzierung (plausible Darstellung der Machbarkeit). Die LAG-Geschäftsführung berät nicht nur selbst, sondern organisiert bei Bedarf Abstimmungen z.B. in Form von gemeinsamen Sitzungen und Scoping-Terminen mit von der Planung berührten Fachbehörden und/oder den Fachzirkeln der LAG, dem LAG-Management und dem Projektträger.
Das Vorhaben wird seitens des Vorhabenträgers in einem formalen Antrag ausführlich beschrieben und die ggfs. erforderlichen Unterlagen beigefügt. Hierzu wird ein Formular genutzt, das die Vorgaben der Bewilligungsstelle berücksichtigt und von Seiten der Geschäftsführung zur Verfügung gestellt wird.
Die ggfs. erfolgten Anpassungen unter Punkt 5 können dazu führen, dass die Qualität des Vorhabens gestiegen ist und es nun besser bewertet wird als in der Projektvorbewertung unter Punkt 3. Das Projektbewertungsteam der LAG berät daher über eine mögliche Anpassung der Bewertung.
Der Projektantrag wird dann - mit Bewertungsvorschlag und Einstufung der Förderhöhe - in der LAG beraten. Vorhabenträger haben dabei die Gelegenheit, der LAG ihr Vorhaben zu erläutern. Die LAG stimmt anschließend über die Annahme des Vorhabens ab und legt ggfs. die Höhe der Förderung fest.
Nicht bediente, jedoch vollständig eingereichte Förderanträge können im Rahmen des nächsten Auswahlverfahrens berücksichtigt werden. Sofern sich die Auswahlkriterien, Förderkonditionen oder das geplante Vorhaben ändern, ist ein neuer Antrag einzureichen.
Die formale Antragstellung erfolgt über die LAG an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier durch den Vorhabenträger bis spätestens sechs Monate nach erfolgter Projektauswahl.
Ggfs. wird ein vorgezogener Maßnahmenbeginn beantragt. Aufgrund der Vorabstimmung (vgl. Punkt 4) ist eine Ablehnung seitens der Bewilligungsstelle lediglich noch aus formalen oder finanziellen, nicht jedoch inhaltlichen Gründen zu erwarten. Der Vorhabenträger wird über die Entscheidung der Bewilligungsstelle umgehend informiert. Er kann ggfs. seine Projektkonzeption nachbessern.
Die Einreichung von Projektskizzen bzw. die Antragstellung ist während des Projektaufrufs (einmal im Jahr) möglich.
Die LAG wird jeweils eine geeignete Frist für die Projekteinreichung festlegen und selbstverständlich öffentlich ankündigen.
Eine Förderzusage seitens der LAG wird entsprechend dem Punkteranking - von dem bestbewerteten Projekt abwärts – vergeben, bis das „zeitraumbezogene Budget“ an die Vorhaben verteilt ist. Unter zeitraumbezogenem Budget ist das laut Finanzplan zur Verfügung stehende Budget bis zur nächsten geplanten LAG-Sitzung zu verstehen.
Das gewählte Verfahren zur Einreichung, Bewertung, Beantragung und Abwicklung von Projekten stellt zum einen sicher, dass alle Projekte in einem transparenten Verfahren eingereicht, bewertet und ggf. gefördert werden. Zum anderen wird damit die Arbeit der Geschäftsstelle vereinfacht, indem Antragstellern das Verfahren bewusst ist, sie frühzeitig die Förderbedingungen kennen und sie auf entsprechende Hilfen (Formulare) zurückgreifen können. Dazu werden auch die Projektauswahlkriterien auf der Website der LAG publiziert. Schließlich trägt das Verfahren dazu bei, dass Vorhabenträger ihre Projekte an den Zielen der LILE ausrichten können und wissen, was auf sie zukommt.